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Die Interessensgemeinschaft Schädlingsbekämpfung

vergibt Technikerkarten, um seriöse Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften von betrügerischen Anbietern zu unterscheiden. Diese Karten werden unabhängig von der Firmenzugehörigkeit oder Verbandsmitgliedschaft an Techniker:innen ausgegeben. Die Technikerkarten enthalten persönliche Informationen und Qualifikationen wie die Sachkunde sowie einen QR-Code. Dieser Code führt zu einer Website, auf der die Echtheit der Karte bestätigt wird und die Qualifikationen erneut aufgeführt sind. Die Karte kann auch bei einem Arbeitgeberwechsel weiterverwendet werden. Obwohl sie kein offizielles Dokument ist, dient sie der Transparenz und soll das Vertrauen der Verbraucher:innen in die Schädlingsbekämpfung stärken. Durch Vorzeigen der Technikerkarte beispielsweise an der Haustür können Sie sich identifizieren und Ihr Kunde kann über den QR-Code direkt überprüfen, ob Sie die erforderliche Sachkunde besitzen. Je häufiger dieses Verfahren angewendet wird und je mehr es bekannt wird, desto schwieriger wird es für betrügerische Anbieter. Um eine Technikerkarte zu erhalten, benötigen Sie Ihre Prüfungsurkunde und ein aktuelles Lichtbild. Die Karten werden per Post versandt. Den Antrag für die Technikerkarte erhalten Sie per E-Mail unter atk@inge-s.de. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Mitgliedsverbände wenden.

Häufige Fragen

Jede geprüfte Schädlingsbekämpfer:in mit gültiger Sachkunde
IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer:in gemäß BAVo vom 15.Juli 2004
IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer:in gemäß BAVo vom 19.März 1984
Sachkundeinhaber:in gemäß GefStoffV und TRGS 523*
Meister:in nach altem DDR-Recht
*Der Holz- und Bautenschutz wird hier nicht berücksichtigt.

Den Antrag können Sie per E-Mail unter atk@inge-s.de anfordern.
Diesen füllen Sie aus und senden ihn zusammen mit folgenden Dokumenten per E-Mail zurück:

  • Lichtbild / Passfoto
  • Prüfungs-Urkunde der Sachkunde

Nein, die Karte soll die Sicherheit in der Schädlingsbekämpfung durch sachkundige Fachkräfte unterstützen.
Es wäre jedoch schön, wenn.

Die ersten 2 Anträge von Angestellten von Mitgliedsbetrieben werden von den InGe-S Verbänden gesponsert. Die darüber hinaus gestellten Anträge werden pro Karte mit 25€ berechnet. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.

Die Technikerkarte ermöglicht in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und dem QR-Code eine Überprüfung des Technikers/der Technikerin vor Ort für Kund:innen.

Nein, diese wird nur zur Überprüfung der Sachkunde verwendet und gegebenenfalls bei der Prüfungsanstalt auf Richtigkeit überprüft.